A. Allgemeines
Einbeziehung
- Diese Verkaufsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsabschlüsse zwischen der B-C- H Construction & Hospitality und ihren Kunden, sofern diese nicht Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.
- Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle, auch künftige, Verträge betreffend Lieferungen oder sonstige Leistungen, insbesondere Werk-, Werklieferungs-, Kauf- und Dienstleistungsverträge. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde eigene abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen übermittelt hat. Die Bedingungen des Kunden werden selbst dann nicht anerkannt, wenn die B-C-H Construction & Hospitality ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, nachdem sie bei der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR eingegangen sind.
- Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auch eine Abrede, die die Schriftform aufheben soll.
- Die jeweils aktuellen Lieferbedingungen der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR sind maßgeblich, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Änderungen.
Angebote und Leistungsbeschreibungen
- Die Angebote der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR sind unverbindlich. Mündliche Absprachen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Die Angebote, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten sowie Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Katalogen und Anzeigen sind stets unverbindlich und begründen keine Zusicherung der Beschaffenheit, es sei denn, sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich erklärt.
- Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Anforderung zurückzugeben. Dazu gehören auch Unternehmen, die personell oder gesellschaftsrechtlich mit dem Kunden verbunden sind.
Abschluss und Inhalt des Vertrages
- Für den Vertragsabschluss und den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Selbst bei Abweichungen von den Kundenanweisungen ist diese Bestätigung bindend, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht oder die Lieferung bzw. Leistung der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR ohne Vorbehalt annimmt oder selbst vorbehaltlos erbringt.
- Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle usw.), die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss oder der Vertragsabwicklung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen, trägt der Kunde.
Preise
1. Die Preise der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR verstehen sich, netto, zuzüglich Umsatzsteuer oder anderer lokaler Steuern, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Es gelten die Preise und Bedingungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Dokumente, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Ändern sich Abgaben oder andere Fremdkosten mehr als sechs Wochen nach Vertragsabschluss, die im vereinbarten Preis enthalten sind oder neu entstehen, behält sich die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen.
- Die Preise basieren auf den Kostenvorgaben des Angebots. Bei Veränderungen von Materialpreisen, Löhnen, Währungsschwankungen, gesetzlichen Umsatzsteuern oder anderen Kostenfaktoren wie Energiekosten, Entsorgungskosten oder öffentlichen Abgaben behält sich die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR das Recht vor, die Preise nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden anzupassen.
Zahlung und Verrechnung
- Alle Zahlungsfristen beginnen ab dem Rechnungsdatum. Die Begleichung der Forderungen der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR durch den Kunden erfolgt mittels Banküberweisung gemäß den vereinbarten Zahlungskonditionen. Sofern nicht anders vereinbart oder auf dem Rechnungsformular festgelegt, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein Skonto von 2% wird bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewährt. Erst nach vorbehaltloser Gutschrift auf einem Konto der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR gilt eine Überweisung auf eines ihrer angegebenen Bankkonten oder eine Zahlung per Scheck als erfolgt.
- Wenn die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR Wechsel akzeptiert, gilt die Zahlung erst nach Einlösung des Wechsels. Der Kunde ist verpflichtet, Diskont- und Bankspesen sowie die darauf anfallenden Steuern zu tragen.
- Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Wechsel oder Schecks rechtzeitig und ordnungsgemäß vorgelegt, protestiert oder eingezogen werden.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt im kaufmännischen Verkehr Zinsen in Höhe der jeweils geltenden Sollzinsen der Geschäftsbanken zu berechnen, jedoch mindestens 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins. Zudem wird eine Verwaltungskostenpauschale von 5% pro Jahr fällig.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Wochen, Nicht-Einlösung fälliger Schecks oder Wechsel oder wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, werden alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR sofort fällig. Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR behält sich das Recht vor, Sicherheiten zu verlangen, ausstehende Arbeiten & Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, die Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung von Waren zu untersagen, die sich im Eigentum oder Miteigentum der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR befinden, und die Herausgabe dieser Waren zu verlangen.
- Aufrechnungen seitens des Kunden sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR anerkannt wurde.
- Zahlungen (einschließlich Teil- und Abschlagszahlungen) werden stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten und der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie der Verwaltungskostenpauschale verwendet.
- Ohne Zustimmung des Kunden ist die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR berechtigt, fällige oder künftige Geldforderungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Ein Abtretungsverbot oder Zustimmungserfordernis in den Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Wenn der Kunde seinen Sitz in Deutschland hat, gilt folgende Vereinbarung gemäß § 94 der Insolvenzordnung für die Aufrechnung in der Insolvenz: Im Falle der Insolvenz des Kunden werden
Forderungen der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR gegen den Kunden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig wären. Im Falle der gerichtlichen Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens tritt die Fälligkeit mit der gerichtlichen Anordnung ein. Diese Regelung gilt auch umgekehrt für Forderungen des Kunden im Falle der Insolvenz der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR.
Haftung und Freistellung
- Sofern in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen oder geltenden zwingenden Rechtsvorschriften nichts Gegenteiliges bestimmt ist, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR, ihre Organe, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen, unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt, wenn der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt bei einfachen Erfüllungsgehilfen für jede Fahrlässigkeit. Die Haftung ist außerdem nicht beschränkt, wenn die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR gesetzlich zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR haftet dem Kunden darüber hinaus nur in dem Umfang, in dem ihre bestehende Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz leistet. Die Versicherungsbedingungen dieser Betriebshaftpflichtversicherung basieren auf den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung (AHB)".
- Für sämtliche Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
- Ansprüche wegen Rechtsmängeln aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte (Schutzrechte) Dritter bestehen nur, wenn diese Rechte in der Bundesrepublik Deutschland gelten. Die Haftung der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR besteht nur, wenn der Kunde den Liefergegenstand & die Baulich ausgeführten arbeiten vertragsgemäß nutzt und Dritte berechtigte Ansprüche gegen den Kunden erheben. Im Falle einer Haftung wegen solcher Rechtsmängel wird die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand so modifizieren, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn der Rechtsmangel die Verwendung des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigt oder die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR trotz angemessener Fristsetzung zur Nacherfüllung keine ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung gegeben hat.
- Wenn Umstände auftreten, die zu einem Rückruf oder vergleichbaren Aktionen der von der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR gelieferten Produkte führen können, informiert die Partei, die zuerst Kenntnis davon erlangt, die andere Partei unverzüglich. Aktionen zur Produktrücknahme oder Produktmodifikation werden in Absprache mit der anderen Partei durchgeführt, sofern sie deren Interessen berühren können. Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR haftet nur für solche Aktionen, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Sofern in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen oder anderen Vereinbarungen mit dem Kunden nichts anderes bestimmt ist, haftet die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR bei der Lieferung von Standardkomponenten nach Spezifikation oder Muster nicht für Änderungen, die der Kunde am Lieferumfang vornimmt. Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR haftet auch nicht für Schäden, die durch den Einbau oder die Einbettung ihrer Produkte durch den Kunden entstehen, es sei denn, die B- C-H Blickheuser & Bernatzki GbR hat dieser Vorgehensweise schriftlich zugestimmt, nachdem sie alle relevanten Umstände kennt.
7. Wenn Dritte Ansprüche gegen die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR geltend machen, für die die vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich ist und keine Schadensursache im Verantwortungsbereich der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR festgestellt werden kann, stellt der Kunde die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR von diesen Ansprüchen Dritter frei.
Rücktritt durch die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR
- Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn: a) Über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder dessen Eröffnung abgelehnt wird, bei der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR eine schriftliche Kreditauskunft eingeht, aus der sich die Kreditunwürdigkeit des Kunden ergib oder der Kunde aus sonstigen Gründen seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder einzustellen droht. b) Sich der Liefertermingemäß Ziffer B.I. dieserBedingungen verschiebt und die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR infolge der Verzögerung kein Interesse mehr an der Lieferung hat. Bei Dauerlieferverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur außerordentlichen Kündigung. c) Sich wesentliche Umstände, die Grundlage bei Vertragsschluss waren, so schwerwiegend verändert haben, dass die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann (§ 313 BGB).
- Weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort für unsere Lieferungen Kirchen und für unsere Montagen der Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR kann den Kunden auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der B-C-H Construction & Hospitality GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
- Als Gerichtsstand ist das für den Sitz der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR zuständige Gericht festgelegt, also das Amtsgericht Koblenz.
Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR einen freien Zugang zu den Räumlichkeiten, Strom und Wasser,Beleuchtung. Ebenso stellt er für die Mitarbeiter eine Unterbringung zu Verfügung. Der Kunde übernimmt die Gefahr des Diebstahls oder der Beschädigung des Montageguts.
- Der Kunde sichert andere Einbauten und Einrichtungen gegen Beschädigung und Verschmutzung.
- Der Kunde übergibt B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR alle Baupläne, die notwendig sind, um eine
- Beschädigung von im Montagebereich verlegten Leitungen insbesondere für Gas, Strom, Wasser und Internet zu verhindern. Übergibt der Kunde keine Pläne, darf die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR davon ausgehen, dass die Pläne nicht notwendig sind, weil im Montagebereich keine Leitungen verlegt sind.
- Der Kunde übergibt B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR alle Baupläne, die notwendig sind, um den Aufbau von Wänden nachhalten zu können, an denen Einrichtungsgegenstände oder Zimmerausstattungen wie Wandpaneele befestigt werden müssen. Übergibt der Kunde keine Pläne, darf die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR davon ausgehen, dass die Pläne nicht notwendig sind, weil die Wände aus Kalksandstein oder ähnlichem Baustoff bestehen.
II. Leistungsumfang, Subunternehmer
1. Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR geht bei ihrer Preiskalkulation davon aus, dass im
Montagebereich keine Leitungen insbesondere für Gas, Strom, Wasser und Internet verlegt sind, und dass die Wände aus Kalksandstein oder ähnlichem Baustoff bestehen. Erweist sich das eine oder
andere nicht als richtig, ist die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR berechtigt, Mehraufwand nach Stundensätzen abzurechnen.
2. Die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. I. Abnahme, Übergabe
- Auch wenn eine Abnahme individualvertraglich vorgesehen ist, so gilt die Leistung mit Ablauf von 5 Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung in Text- oder Schriftform (Telefax, E- Mail oder Schreiben) als mangelfrei abgenommen, wenn nicht der Kunde auf die Mitteilung mit einem Abnahmeverlangen reagiert. Als Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung gilt auch die Schlussrechnung. Ebenso gilt die Abnahme wenn fertiggestellte Räume vermietet werden.
- Die Reinigung der Räumlichkeiten nach Abschluss der Arbeiten übernimmt der Kunde auf eigene Kosten. Das gilt auch für die Entsorgung anfallenden Verpackungsmaterials.
II. Termine, Verzug
- Verbindliche Termine für Fertigstellung (Fertigstellungstermine) müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Eine vereinbarte Frist zur Fertigstellung beginnt erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR beim Kunden, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Angaben, technischen Daten und Unterlagen. Fixtermine werden nur dann als Fixtermine im Sinne des Handelsgesetzbuches vereinbart, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
- Nach Vertragsschluss vereinbarte Veränderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftragsumfangs verlängern bzw. verschieben die ursprünglichen Lieferfristen bzw. Termine angemessen.
- Für die Einhaltung von Fertigstellungsterminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
- Der Fertigstellungstermin verschiebt sich angemessen bei Streik und Aussperrung, trotz Behinderungsanzeige fortgesetzter Behinderung durch andere Unternehmer auf der Baustelle, bei unterbliebener oder nicht rechtzeitiger Belieferung von B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR, in Fällen höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb der Herrschaft
- der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR liegen. Eintritt und voraussichtliche Dauer derartiger Ereignisse wird die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR dem Kunden anzeigen. Der Fertigstellungstermin verschiebt sich ebenfalls, wenn der Kunde mit seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen im Rückstand ist, und zwar um die Dauer des Rückstandes, oder wenn technische und/oder kaufmännische Fragen ungeklärt sind, um die
- Zeit, die zur Klärung solcher Fragen notwendig ist. Solange die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR die in diesem Absatz genannten Ereignisse nicht zu vertreten hat, darf der Kunde nicht zurücktreten oder kündigen.
- Soweit sich die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR im Herstellungsverzug befindet und dem Kunden aus der Verzögerung ein Schaden erwächst, steht ihm ein Anspruch auf Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verzögerung von höchstens 1⁄2 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Das Recht, wegen einer von der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR zu vertretenden Leistungsverzögerung nach fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR, ihre Organe, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder ihre
- Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR, ihren Organen, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung allerdings begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, wenn Nesemeier, seinen Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder seinen Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfangs bei jeder Fahrlässigkeit gilt.
8. Sofern sich die B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR im Leistungsverzug befindet, hat der Kunde auf Verlangen der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, zu welchem geänderten Zeitpunkt die Herstellung erfolgen soll. Weitergehende Ansprüche der B-C-H Blickheuser & Bernatzki GbR bleiben hiervon unberührt.
Kirchen, 22.04.2023